FZUL REM Capital

Forschungszulage: steuerliche Förderung für Ihre Entwicklungsarbeit.

Unternehmen, die in Deutschland forschen und entwickeln, erhalten einen Teil ihrer Aufwendungen vom Finanzamt zurück.
Unabhängig von Branche, Größe und Gewinnsituation, und auch rückwirkend für bereits abgeschlossene Jahre.

Die Forschungszulage auf einen Blick

Fördersatz25 %
Fördersatz für KMU35 %
Bemessungsgrundlage pro Jahrbis 12 Mio. €
Rückwirkendbis zu 4 Jahre
Auszahlungüber das Finanzamt

Bemessungsgrundlage 12 Mio. € für Aufwendungen ab 2026, zuvor 10 Mio. € (ab 28.03.2024). Maßgeblich sind das Forschungszulagengesetz und der Einzelfall.

Rechtsanspruchkein Wettbewerb, kein Fördertopf, der leer läuft
Themenoffenalle Branchen und Technologiefelder
Auch ohne GewinnAuszahlung, wenn keine Steuer anfällt
Rückwirkendabgeschlossene Projekte zählen mit

Grundlagen

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG).
Sie gilt seit 2020 und richtet sich an alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, die Forschung und Entwicklung betreiben.

Wer

Alle Unternehmen

Vom Start-up bis zum Konzern, unabhängig von Rechtsform und Branche. Auch Unternehmen in der Verlustphase sind anspruchsberechtigt.

Was

Laufende Entwicklungsarbeit

Gefördert wird Arbeit, die im Unternehmen ohnehin stattfindet: Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.

Wie

Anrechnung auf die Steuer

Die Zulage wird mit der Einkommen- oder Körperschaftsteuer verrechnet. Übersteigt sie die Steuerschuld, wird der Rest ausgezahlt.

Förderfähige Aufwendungen

Welche Kosten werden gefördert?

Im Mittelpunkt stehen die Personalkosten der Mitarbeiter, die an den Vorhaben arbeiten.
Hinzu kommen Auftragsforschung und weitere Positionen.

PositionWas angesetzt wird
Eigene MitarbeiterBruttolöhne und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, anteilig nach der Arbeitszeit im Vorhaben
Auftragsforschung70 % des Entgelts für Aufträge an Auftragnehmer im EU- und EWR-Raum (ab 28.03.2024, zuvor 60 %)
Eigenleistung von Einzelunternehmern und GesellschafternPauschaler Stundensatz für bis zu 40 Stunden pro Woche
Abnutzbare WirtschaftsgüterAnteilige Abschreibung, wenn das Vorhaben ab 28.03.2024 begonnen hat, die Wirtschaftsgüter ab diesem Tag angeschafft oder hergestellt wurden und für das Vorhaben erforderlich sind
GemeinkostenPauschaler Zuschlag von 20 % für Vorhaben, die ab 2026 beginnen

Voraussetzungen

Drei Kriterien entscheiden über die Förderfähigkeit

Entscheidend ist nicht, ob die Arbeit intern als Forschung bezeichnet wird.
Es kommt darauf an, ob das Vorhaben diese drei Kriterien erfüllt.

Kriterium 1

Neuartigkeit

Das Vorhaben geht über den Stand der Technik hinaus und zielt auf ein neues oder wesentlich verbessertes Produkt, Verfahren oder eine Software.

Kriterium 2

Technische Unsicherheit

Zu Beginn steht nicht fest, ob und wie das Ziel erreicht wird. Es besteht das Risiko, dass der Lösungsansatz angepasst oder ersetzt werden muss.

Kriterium 3

Systematisches Vorgehen

Die Arbeit folgt einem Plan mit Zielen, Arbeitsschritten und Ressourcen. Ergebnisse und verworfene Ansätze werden festgehalten.

Nicht ausreichend sind in der Regel Standardimplementierungen, übliche Anpassungen und Konfigurationen, normale Fehlerbehebungen sowie Arbeiten mit einem bereits bekannten technischen Lösungsweg.

Ablauf

In zwei Stufen zur Auszahlung

Die Beantragung trennt die fachliche von der steuerlichen Prüfung.
Erst bescheinigt die BSFZ das Vorhaben, danach setzt das Finanzamt die Zulage fest.

Stufe 1

Bescheinigung der BSFZ

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage prüft, ob das Vorhaben Forschung und Entwicklung im Sinne des Gesetzes ist. Grundlage ist eine Beschreibung des Vorhabens.

Stufe 2

Antrag beim Finanzamt

Mit der Bescheinigung wird die Forschungszulage für jedes Wirtschaftsjahr über ELSTER beantragt. Das Finanzamt prüft die Aufwendungen und erlässt den Bescheid.

Ergebnis

Anrechnung und Auszahlung

Die festgesetzte Zulage wird bei der nächsten Steuerveranlagung angerechnet. Ein Überschuss wird als Steuererstattung ausgezahlt.

Fristen

Ansprüche rechtzeitig sichern

Die Forschungszulage kann rückwirkend beantragt werden.
Für jedes Wirtschaftsjahr gilt eine Frist von vier Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Frist für Ansprüche aus 2022 endet am 31. Dezember 2026

Bei kalendergleichem Wirtschaftsjahr kann die Förderung für 2022 danach grundsätzlich nicht mehr festgesetzt werden.
Da zuvor die Bescheinigung der BSFZ erforderlich ist, sollte das Verfahren frühzeitig gestartet werden.

Reguläre Fristen
Aufwendungen 2022
bis 31.12.2026
Aufwendungen 2023
bis 31.12.2027
Aufwendungen 2024
bis 31.12.2028
Aufwendungen 2025
bis 31.12.2029

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Müssen wir dafür neue Forschungsprojekte starten?

Nein. Gefördert wird Entwicklungsarbeit, die bereits läuft oder abgeschlossen ist, sofern sie die drei Kriterien erfüllt.

Lässt sich die Forschungszulage mit anderen Förderungen kombinieren?

Ja, solange dieselben Aufwendungen nicht doppelt gefördert werden. Kosten, die bereits über ein anderes Programm gefördert wurden, fließen nicht in die Bemessungsgrundlage ein.

Was gilt als kleines oder mittleres Unternehmen?

Maßgeblich ist die KMU-Definition der EU: weniger als 250 Mitarbeiter und höchstens 50 Mio. € Umsatz oder 43 Mio. € Bilanzsumme, unter Einbeziehung verbundener Unternehmen. KMU erhalten 35 % statt 25 %.

Welche Unterlagen braucht es für eine erste Einschätzung?

Stichpunkte je Vorhaben genügen: Projekt und Zeitraum, Entwicklungsziel, Neuartigkeit, technische Unsicherheit, Vorgehensweise und wer die Arbeiten durchführt. Eine ausführliche Dokumentation ist dafür nicht nötig.

Was passiert, wenn das Unternehmen keinen Gewinn macht?

Die Zulage wird trotzdem festgesetzt. Fällt keine oder weniger Steuer an, wird der Betrag ausgezahlt.

Kontakt

Sie möchten wissen, ob Ihre Vorhaben in Frage kommen?

Ein kurzes Gespräch genügt für eine erste Einordnung.
Die Checkliste zeigt, welche Angaben dafür hilfreich sind.

Persönliche Analyse

Ihre förderfähigen Entwicklungsprojekte

Unser Anschreiben an Sie

Referenzbeispiele: So könnte Ihre Arbeit als Projekt förderfähig sein

Aus öffentlichen Informationen abgeleitet und als Beispiel gedacht.
Welche Ihrer Arbeiten wirklich in Frage kommen, klären wir im Gespräch.

Woran Sie vermutlich arbeiten Als förderfähiges Projekt gefasst Förderfähigkeit

Warum Ihnen dieses Geld zusteht

  • Sie forschen und entwickeln ohnehin. Die Forschungszulage fördert genau diese laufende Arbeit — kein neues Programm, keine zusätzlichen Projekte.
  • Rückwirkend bis zu vier Jahre. Auch bereits abgeschlossene Entwicklungsarbeit lässt sich noch geltend machen.
  • Das Finanzamt zahlt aus. Ist der Antrag bewilligt, wird die Zulage mit Ihrer Steuer verrechnet oder ausgezahlt — auch wenn Sie keine Steuer zahlen.

Ihr Potenzial in Zahlen

Mögliche Forschungszulage gesamt — Größenordnung, auf volle tausend Euro gerundet; keine Zusage.

Warum jetzt: Ansprüche rechtzeitig sichern

Wer Forschungszulage für frühere Jahre nutzen will, sollte jetzt handeln.
Für Ansprüche aus 2022 endet bei kalendergleichem Wirtschaftsjahr die reguläre Frist am 31.
Dezember 2026.
Danach kann die Förderung für diesen Zeitraum grundsätzlich nicht mehr festgesetzt werden.
Da zuvor die Bescheinigung der BSFZ erforderlich ist, sollte das Verfahren frühzeitig gestartet werden.

Der nächste Schritt: ein kurzes Gespräch.
Wir klären gemeinsam, welche Ihrer Entwicklungsarbeiten in Frage kommen.
Mit der Checkliste sehen Sie vorab, welche Angaben für eine erste Einschätzung genügen.

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